Krankentagegeld bei Selbständigen

Gerade für Selbständige ist eine Krankentagegeldversicherung besonders wichtig. Sie können sich nicht wie Arbeitgeber darauf verlassen, dass sie in den ersten sechs Wochen einer Krankheit oder nach einem Unfall, der zur Arbeitsunfähigkeit führt, auf dem gleichen Niveau abgesichert sind wie zuvor. Sie sind ab dem ersten Tag, an dem sie ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, auf sich selbst angewiesen. Dabei ist es in der Regel möglich, den finanziellen Verlust, der durch die Arbeitsunfähigkeit entsteht, in den ersten Wochen noch zu kompensieren. Dauert die Arbeitsunfähigkeit allerdings an, drohen schnell finanzielle Probleme.

Innerhalb einer Krankentagegeldversicherung kann der Selbständige selbst bestimmen, ab welchem Zeitpunkt die unterstützenden Leistungen beginnen sollen. Auch die Höhe der Leistungen ist in einem gewissen Maß selbst festlegbar. Begrenzt wird sie lediglich dadurch, dass das Krankentagegeld zusammen mit anderen Krankengeldern nicht das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate übersteigen darf, damit keine Bereicherung vorliegt.

Das Geld aus der Krankentagegeldversicherung, welches nicht versteuert werden muss, kann dem Selbständigen dabei in mehrfacher Hinsicht dienlich sein: Er kann zum Beispiel durch dieses einen Ersatzkraft für seine Position finanzieren, was ohne eine solche Versicherungsleistung nur in den wenigsten Fällen bei kleinen Unternehmern möglich sein dürfte.

Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung steigen dabei je eher man das Einsetzten der Leistungen wünscht und desto höher dieselben ausfallen sollen. Bei der Kalkulation der erforderlichen Leistungshöhe sollten sich Selbständige daran orientieren, wie hoch ihre monatlichen Ausgaben sowohl für den privaten Haushalt als auch für das Geschäft sind. Auch sollte kalkuliert werden, wie lange man zur Not ohne eine Unterstützung auskommen kann. Auch haben Alter und Geschlecht einen Einfluss auf die Beitragshöhe.

Zusätzlich kann man zudem in Erwägung ziehen eine Versicherung über ein Krankenhaustagegeld abzuschließen. Hier werden Leistungen dann fällig, wenn man in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls stationär behandelt werden muss.

 

Weitere Informationen zur Krankentagegeldversicherung: