Zahnzusatzversicherung : Zahnzusatztarife zur GKV

Spätestens seit die gesetzlichen Krankenkassen 2005 beschlossen, die erstattungsfähigen Leistungen beim Zahnarzt zusammenzustreichen, ist eine Zahnzusatzversicherung für gesetzlich versicherte Patienten sinnvoll. Anders als privat versicherte Patienten steht Mitgliedern der GKV lediglich eine zahnärztliche Grundversorgung zu, Leistungen wie Kronen oder Inlays müssen zu großen Teilen oder vollständig selbst getragen werden. Um die häufig immensen Kosten zumindest zum Teil erstattet zu bekommen, schließen Jahr für Jahr immer mehr Versicherte eine Zahnzusatzversicherung ab. Aber für welches Angebot sollte man sich angesichts der vielen Offerten entscheiden?

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Die meisten Versicherten begehen einen großen Fehler: Sie orientieren sich häufig ausschließlich an der Höhe der möglichen Gesamterstattung, informieren sich aber meist nicht ausreichend über die Erstattung von Einzelleistungen wie etwa Inlays oder Implantate. Aber gerade hier kommen hohe Kosten auf nicht ausreichend versicherte Patienten zu. Wichtig ist also in jedem Fall, die Angebote hinsichtlich ihres Leistungsumfangs zu sondieren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Auswahl der geeigneten Zahnzusatzversicherung ist, dass der private Schutz keinesfalls an die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt sein sollte. Das Versprechen, bis zu 100% der Kosten für Behandlungen zu übernehmen, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen befundbezogen erstattet werden, bringt wenig, wenn die Behandlung, beispielsweise Keramikinlays, überhaupt nicht von der GKV erstattet werden. In diesem Fall würde auch die private Zusatzversicherung nicht einspringen, wenn sie an die Leistung der GKV gekoppelt ist. Optimal ist, wenn sich die Zahnzusatzversicherung an den Kosten der gesamten Rechnung beteiligt.

Weitere Fallstricke, die es zu umgehen gilt, sind häufig ein aktueller Zahnbefund bei Antragstellung, Wartefristen bis zur ersten Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes, der Ausschluss einiger Leistungen wie Implantate oder eine Begrenzung der Erstattungspflicht der Versicherung in den ersten Versicherungsjahren.

Übrigens: Nicht für jeden Patienten lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung. Patienten, deren Zähne sich in exzellentem oder in desolatem Zustand befinden, profitieren in keinem Fall von der Versicherung. Sie lohnt sich dann, wenn der Versicherte mit späteren, krankheitsbedingten Zahnverlusten rechnen muss, teure Restaurationsmaßnahmen drohen oder er besondere ästhetische Ansprüche stellt.