Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Selbstständige, Freiberufler und Studenten können meist ohne Probleme zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Beamte haben dagegen keine andere Wahl: Eine gesetzliche Krankenversicherung ist für sie nicht möglich. Pflichtversicherte Arbeitnehmer müssen jedoch ein gewisses Mindestbruttogehalt nachweisen, um sich privat versichern lassen zu können. Im Jahr 2008 liegt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze bei 48.150,- € brutto im Jahr. Der Versicherungsnehmer muss, wenn er in die PKV wechseln möchte nachweisen, dass er in den letzten drei Jahren ein Jahreseinkommen in mindestens dieser Höhe verzeichnen konnte.

Bei Eintritt in die private Krankenversicherung gelten Wartezeiten für die Inanspruchnahme von Leistungen. Die Versicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden aber auf diese Wartezeit angerechnet. Aus diesem Grund entfallen meist auch die Wartezeiten für Versicherungsnehmer, die von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Liegt das Bruttogehalt des Arbeitnehmers lange genug über der Versicherungspflichtgrenze, so kann er einen Antrag bei der privaten Krankenversicherung stellen. Wird dieser Antrag bewilligt, kann ein Versicherungsvertrag mit der Versicherungsgesellschaft geschlossen werden.
Der Wechsel in die privaten Krankenversicherung sollte aber keineswegs unüberlegt erfolgen, sondern erst dann, wenn man die neue Versicherungspolice eingehend geprüft hat. Der Wechsel lohnt sich insbesondere für junge Spitzenverdiener. Männer sind zusätzlich im Vorteil, weil sie statistisch über eine geringere Lebenserwartung verfügen und deshalb auch geringere Beiträge zahlen müssen.

Nachteilig wirkt sich die private Krankenversicherung allerdings auf Familien aus, denn bei der privaten Krankenversicherung ist keine kostenlose Familienversicherung möglich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung müssen Ehepartner und Kind zusätzlich versichert werden. Allerdings gibt es hier vergünstigte Tarife für Kinder.

Möchte der Arbeitnehmer zurück in die gesetzliche Krankenkasse, auch nachdem er bereits eine Unterschrift unter dem Vertrag geleistet hat, so kann er das innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Unterzeichnung des Vertrages tun. Dazu ist er aufgrund des Widerrufsrechts ermächtigt.