Der größte Unterschied im Bereich der Krankenversicherung ist der zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Die gesetzliche Krankenversicherung beruht dabei auf dem Solidaritätsprinzip, während die private Krankenversicherung individualisierte Beiträge berechnet und Leistungen erbringt. Der Großteil der Deutschen ist dabei in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. In die private Krankenversicherung kann man nur eintreten, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt. Dieses bedeutet allerdings nicht, dass man als gesetzlich Versicherter nicht auch in den Genuss eines zusätzlichen Versicherungsschutzes kommen kann. Gegen Risiken, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht versichern, kann man sich mit Hilfe von privaten Zusatzversicherungen zusätzlich absichern.
Aber auch sowohl unter den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen als auch unter den einzelnen privaten Krankenversicherungen gibt es Unterschiede, derer man sich bewusst sein sollte. Liegen diese bei den privaten Krankenversicherungen eher im Bereich des Leistungsumfangs, der individuell unter der Variation der Beiträge angepasst werden kann, sind sie bei den gesetzlichen Krankenkassen vor allem im Bereich unterschiedlicher Beitragsquoten, Bonussysteme und Serviceleistungen zu finden. Der Leistungsumfang ist bei gesetzlichen Krankenkassen zu einem erheblichen Anteil von 95 Prozent gleich, da er gesetzlich geregelt ist. Hierbei werden nur die Behandlungen, Früherkennungsmaßnahmen und präventiven Mittel von den Kassen übernommen, die notwendig und wirtschaftlich sind.
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