Beitragsrückzahlung / Selbstbehalt in der gesetzlichen Krankenversicherung

Sowohl Beitragsrückzahlungen als auch der Selbstbehalt stellen Modelle dar, von denen diejenigen profitieren können, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Freiwillig versichern lassen können sich zum Beispiel Selbstständige.

Viele gesetzlich Versicherte empfinden es als ungerecht, wenn sie ein ganzes Jahr lang Beiträge an ihre Krankenversicherung bezahlen, ohne in diesem Zeitraum auch nur eine Leistung in Anspruch genommen zu haben. Während für solche Fälle in anderen Ländern wie den Niederlanden eine Beitragsrückzahlung fest verankert ist, ist dieses in Deutschland nicht der Fall. Allerdings räumen einige Krankenkassen ihren freiwillig Versicherten das Recht auf eine Beitragsrückzahlung ein. Diese wird in der Regel fällig, wenn der freiwillig Versicherte ein Jahr lang in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlt hat, ohne dass er eine Leistung von derselben in Anspruch genommen hat. Die Höhe der Beitragsrückzahlung beträgt dabei zumeist einen Monatsbeitrag.

Der Selbstbehalt stellt eine andere Möglichkeit für freiwillig Versicherte dar, Vergünstigungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erlangen. Wird ein Selbstbehalt vereinbart, bedeutet dies, dass ein Betrag vereinbart wird, den der Versicherte im Notfall selbst für die Kostenbegleichung von ärztlichen Behandlungen ausgeben muss. Dem gegenüber stehen Tarifvergünstigungen, wenn die Krankenkasse nicht in Leistung treten muss. Die Varianten, wie die Selbstbehaltregelungen im Detail ausgestaltet sind, sind dabei vielfältig. Das Risiko, welches man bei einer Selbstbehaltungsregelung eingeht, ist dabei von vornherein absehbar, da man weiß, wie hoch der Selbstbehalt ausfällt.

Wenn man die Wahl hat, sollte man sich für die sicherere Variante in Form der Beitragsrückzahlung entscheiden, da man bei dieser kein eigenes Risiko tragen muss, sondern im günstigsten Fall mit einer Geldleistung von Seiten der Krankenkasse rechnen kann. Zwar ist auch bei der Selbstbehaltregelung das Risiko nicht allzu hoch, im Krankheitsfall zahlt man aber mehr als man eigentlich müsste.