Krankenhaustagegeld - Die Krankenhaustagegeldversicherung in der PKV

Viele Vollversicherte in der PKV gehen davon aus, dass alle notwendigen Kosten von ihrer Krankenversicherung übernommen werden, falls ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig werden sollte. Das ist, unabhängig vom gewählten Tarif, auch richtig – aber daneben entstehen häufig auch ganz schnell weitere Kosten, beispielsweise durch ein Telefon auf dem Zimmer, notwendige Kinderbetreuung, zusätzliche finanzielle Aufwendungen usw.

Wer diese Kosten abfedern möchte, kann eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließen. Diese Zusatzversicherung zur privaten Krankenversicherung ist als Extrageld zur besseren Bestreitung privater Ausgaben zu betrachten. Es wird bei mindestens einem Tag Klinikaufenthalt pro Tag – auch am Aufnahme- und Entlassungstag - in der zuvor vereinbarten Höhe zeitlich unbegrenzt bezahlt und ist steuerfrei. In der Regel vereinbart man einen Tagessatz in Höhe von 50 Euro, für Kinder in Höhe von 30 Euro. Die Kosten für die Zusatzversicherung sind sehr gering.

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Eine Krankenhaustagegeldversicherung lohnt sich vor allem für das Rooming-in, also die Einquartierung eines Elternteils in der Klinik, wenn der Nachwuchs ins Krankenhaus muss. In der Regel verursacht diese Mitaufnahme einer Person, die eigentlich keiner Behandlung bedarf, Zusatzkosten, die privat getragen werden müssten, wenn sie nicht medizinisch indiziert ist, also der Genesung des Kranken dient. Die fällige Tagespauschale kann vom Krankenhaustagegeld gut gedeckt werden.

Der Erhalt der Leistung gestaltet sich relativ einfach: Sie wird ohne den sonst bei der PKV üblichen Kostennachweis erbracht; Allein eine Bescheinigung des Krankenhauses, aus der die Aufenthaltsdauer und die Diagnose hervorgehen, reicht bereits aus.

Übrigens: Das Krankenhaustagegeld sollte man nicht mit dem Krankentagegeld verwechseln. Letzteres schützt vor dem Verdienstausfall und wird auch bei nicht stationärer Behandlung ausgezahlt – allerdings erfolgt die Leistung je nach gewähltem PKV-Tarif erst nach einer bestimmten Zeit, beispielsweise nach 3 oder 6 Wochen. Häufig ist es auch möglich, einen PKV-Tarif zu wählen, in dem man auf das Krankentagegeld vollständig oder für einen relativ langen Zeitraum der Erkrankung verzichtet – vor allem dann rentiert sich die Krankenhaustagegeldversicherung.