Die Krankenhauszusatzversicherung in der PKV (Private Krankenversicherung)

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist neben relativ günstigen Beiträgen in jungen Jahren auch die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Tarifen unterschiedlichster Ausgestaltung wählen zu können. Die Tarife unterscheiden sich hinsichtlich des Leistungsumfangs und den damit verbundenen Kosten ebenso wie hinsichtlich der Berufsgruppe: Für Beamte und Studenten gibt es beispielsweise fast überall Sondertarife. Darüber hinaus sind die privaten Versicherer ab 01.01.2009 verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst und sich in den Beiträgen an denen der GKV orientiert. Natürlich schließt nicht jeder dieser möglichen Tarife das Super-Sorglos-Paket mit Chefarztbehandlung und Privatzimmer bei stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus mit ein. Wer als privat Versicherter einige der Annehmlichkeiten nicht missen möchte, andererseits aber auch nicht gewillt ist, in einen teureren Tarif zu wechseln, für den bietet sich möglicherweise eine Krankenhauszusatzversicherung an.

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Die Krankenhauszusatzversicherung ist eigentlich eher aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt. Sie ermöglicht es gesetzlich Versicherten, sich im Falle einer stationären Behandlung Zusatzleistungen zu erkaufen, die sonst nur privat versicherten Patienten zur Verfügung stehen. Zu diesen Zusatzleistungen zählen zum Beispiel eine freie Krankenhauswahl und die Möglichkeit eines Einzelzimmers oder einer Chefarztbehandlung. Bei Abschluss der Versicherung erfolgt in der Regel ein Gesundheitscheck; mindestens jedoch ist ein medizinischer Fragebogen auszufüllen, der so sorgfältig wie möglich bearbeitet werden sollte – Fehler beim Ausfüllen und bewusstes Verschweigen oder Beschönigen einer Erkrankung kann, auch nachträglich, den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

Ob sich eine Krankenhauszusatzversicherung auch für privat Versicherte in einem günstigen Tarif lohnt, sollte man gründlich prüfen. Einige der Leistungen, die eine solche Zusatzpolice bietet, beispielsweise freie Krankenhauswahl oder ein weltweiter Versicherungsschutz für mehrere Monate, sind in den meisten Tarifen der privaten Krankenversicherungen bereits enthalten, für diese Leistung würde man also doppelt zahlen. Zudem gilt es nachzurechnen, ob eine Krankenhauszusatzversicherung tatsächlich günstiger ist als ein Wechsel in einen anderen PKV-Tarif. Kurz gesagt: Der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung sollte nie spontan erfolgen, sondern ihre Notwendigkeit immer gut abgewogen sein.