Tipps zum gesetzlichen Krankenkassenwechsel

Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere ist kein kompliziertes Unterfangen. Er wird vor allem dadurch, dass die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet sind, unabhängig vom Gesundheitszustand jede Person aufzunehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, im Gegensatz zu dem Wechsel privater Krankenversicherungen erheblich vereinfacht. Dennoch bleiben auch hier ein paar Dinge zu beachten, die verhindern, dass der Wechsel unwirksam wird.

Wichtig beim Wechsel der Krankenkasse ist, dass Sie diesen frühzeitig planen und somit alle Fristen einhalten können. Damit Sie Ihre Krankenkasse überhaupt wechseln können, müssen Sie zuvor mindestens 18 Monate bei dieser versichert gewesen sein oder über ein Sonderkündigungsrecht verfügen. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen dann zu, wenn die Beiträge erhöht wurden. Praktisch hieße das, dass beinahe jeder gesetzlich Versicherte zu Beginn des Jahres 2009 die Krankenkasse wechseln könnte, da dann fast jede Kasse die Beiträge erhöht.

Beim Wechsel gilt es auch zu beachten, dass die Kündigung immer erst zum übernächsten Monat erfolgen kann. Dieses bedeutet, wenn Sie am 13.04. die Kündigung schriftlich eingereicht haben, sind Sie noch bis Ende Juni in Ihrer alten Krankenkasse versichert sind. Die neue Versicherung setzt dementsprechend erst Anfang Juli ein. Die schriftliche Kündigung der alten Krankenversicherung und den Antrag bei der neuen Krankenkasse versenden Sie am besten per Einschreiben, damit Sie über eine Bestätigung verfügen, dass beide Schriftstücke ihren Adressaten erreicht haben. Wenn Sie die Kündigung persönlich in einem Service-Center Ihrer Krankenkasse abgeben, lassen Sie sich den Empfang quittieren.

Ist der Wechsel soweit erfolgreich von statten gegangen, sollten Sie zudem nicht vergessen, Ihren Arbeitgeber über diese Veränderung zu informieren. Zu diesem Zwecke legen Sie ihm die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vor. Dieses ist notwendig, damit über den Arbeitgeber die neuen Beiträge berechnet und an die neue Krankenkasse abführen werden können. Bleibt die Vorlage der neuen Mitgliedsbescheinigung aus oder erfolgt lediglich mit einer erheblichen Verspätung, kann es passieren, dass der Wechsel unwirksam wird und Sie in der alten Krankenkasse versichert bleiben.

 

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